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Schweizer Pass und Identitätskarte

Beantragung eines Schweizer Passes 2010 bzw. einer Identitätskarte

Um zu einem Pass 2010 zu glangen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Sie können den Antrag bequem über das Internet einreichen (www.schweizerpass.ch). Dort erfassen Sie in wenigen Minuten alle nötigen Angaben und vereinbaren einen Termin für die persönliche Vorsprache beim Passamt in Aarau.
  • Statt im Internet können Sie den Antrag aber auch telefonisch einreichen (062 835 19 28) oder
  • direkt bei der persönlichen Vorsprache beim Passamt in Aarau.

Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Passes notwendigen Daten werden erfasst (Foto und Fingerabdrücke). Den Pass bezahlen Sie direkt beim Passamt in Aarau.

Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens zehn Arbeitstagen ausgeliefert. In der Regel wird er Ihnen direkt per Post zugestellt.

Der neue Pass ist für Erwachsene zehn Jahre gültig, für unter 18-Jährige fünf Jahre. Er kostet Fr. 140.-- für Erwachsene und Fr. 60.-- für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte, zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot Fr. 148.--. Für ein Kind kostet dieses Angebot Fr. 68.--.Zusätzlich fallen jeweils die Portokosten an.

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Sie kann noch bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Sie müssen sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden.

Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • Bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
  • Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); bitte beachten Sie die Richtlinien [pdf, 1.5 MB].
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr und Bevormundeten hat der gesetzliche Vertreter auf dem Antragsformular ebenfalls zu unterschreiben.

Gültigkeitsdauer

  • Erwachsene: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre

Gebühren

  • Fr. 70.-- für Erwachsene
  • Fr. 35.-- für Kinder

Die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerdienste zu bezahlen (bar, Maestro/Postcard).

Die Identitätskarte wird Ihnen rund 10 Arbeitstage nach der Antragsstellung eingeschrieben zugestellt.

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann beim Einwohnerdienst ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
 

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Gestützt auf diesen Antrag erstellt das kantonale Passamt in kurzer Frist einen provisorischen Pass, welcher dort persönlich abgeholt werden muss.

In ganz dringenden Fällen kann auf dem Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie für den ordentlichen Pass.

Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Passamt/Notpassstelle) abzugeben.

Gebühren
Provisorischer Pass für Erwachsene CHF 100.00
Provisorischer Pass für Kinder und Jugendliche CHF 100.00

Dienstleistung