Kinderbetreuung
Beiträge an Kinderbetreuung
Per 1. August 2018 tritt das „Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement“ in Kraft. Das Angebot der Tagesstrukturen wird auf das neue Schuljahr erweitert. Zudem werden Eltern unter gewissen Voraussetzungen finanziell unterstützt. Um beurteilen zu können, ob Sie in Genuss von Beiträgen kommen, steht ein Berechnungstool zur Verfügung. Sollten Sie nicht sicher sein, steht Ihnen das Personal der Finanzverwaltung (062 767 63 30) für Auskünfte zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung wird ab dem Monat ausgerichtet, in dem der Antrag eingereicht wird.
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 5 des Reglements festgelegt, dass Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Leistungen anerkannt wird. Diese Anerkennung ist vorerst befristet bis 31. Mai 2021.
Antragsformular [pdf, 69 KB]
Berechnung Beiträge Kinderbetreuung [xlsx, 59 KB]
Berechnung Tarif Mittagstisch [xlsx, 59 KB]
Reglement [pdf, 67 KB]