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Vereinszimmer Burgturm

Zweckbestimmung
Das Vereinszimmer Burgturm steht örtlichen Vereinen und Parteien sowie Personen mit Wohnsitz Seengen und Seenger Firmen für Vereinsanlässe (z.B. Vorstandssitzun­gen, Übungen, Generalversammlungen etc.) sowie für Geburtstagsfeiern, Firmenan­lässe etc. zur Verfügung.

Kontakt/Reservation
Gemeindekanzlei
unterer Gerbiweg 6
5707 Seengen
062 767 63 10
 E-Mail

Bewirtung
Sofern der Anlass mit einer Bewirtung verbunden ist (z.B. Geburtstagsfeier, Firmenanlass, Generalversammlung), ist der jeweilige Veranstalter verpflichtet, Seenger Gastronomiebetriebe zu berücksichtigen. Wirtet der Veranstalter selber, sind die Getränke und Speisen ausschliesslich über die örtlichen Geschäfte zu beziehen.

Benützung
Jede Benützung bedarf eines schriftlichen Gesuchs, welches der Gemeindekanzlei mind. 4 Wochen vor dem Anlass einzureichen ist.

Einrichtung
Tische und Stühle für ca. 50 Personen sind vorhanden.

Miete
Die Miete für die Benützung des Vereinszimmers beträgt:

Örtliche Vereine und Parteien                                                   gratis
(für alle Arten von Anlässen (Vorstandssitzungen,
Übungen, Generalversammlungen, etc.))

Personen mit Wohnsitz Seengen und Seenger Firmen         Fr.    150.--   pro Anlass
(z.B. Geburtstagsfeiern, Firmenanlässe, etc.)

Übernahme und Rückgabe der Räumlichkeiten
Die Schlüssel sind rechtzeitig bei der Wirtin der Burgturmbar, Frau Nadja Studer,
079 364 65 05, zu beziehen. Nach dem Anlass sind ihr die Schlüssel zurück zu geben.

Das Vereinszimmer muss vom Mieter gereinigt werden. Reinigungsmaterial ist vorhan­den. Die ordnungsgemässe Reinigung des Raumes wird durch Frau Nadja Studer kontrolliert. Ihre Weisungen sind zu beachten.

Abfälle sind durch den Mieter zu entsorgen.