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Steuern: Termine

Januar / Februar

Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Diese Steuern bezahlen Sie bis am 30. April des laufenden Jahres mit Skonto oder bis am 31. Oktober des laufenden Jahres ohne Skonto.

Sie erhalten überdies die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Diese Rechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.

Juni

Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30.Juni des aktuellen Jahres einreichen.

Laufend

Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.