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Ruhestörung

Gemäss § 14 des Polizeireglements der Gemeinde Seengen ist es untersagt, die Ruhe der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft übermässig zu stören.
 

In den Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen das Rasenmähen und Arbeiten mit lärmigen Maschinen (z.B. Fräsen, Bohren, Motorsägen etc.) verboten.

Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkeranlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderates verwendet werden. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen und anderen Verstärkern im Freien zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr darf nur ausnahmsweise bewilligt werden.