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Kindes- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Im Zuge der Revision des Bundesrechts und der damit verbundenen Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung sind einerseits die neuen Rechtsvorschriften zu beachten und umzusetzen. Andererseits verändert sich auch die Behördenorganisation im Kanton Aargau grundlegend.

Hier erfahren Sie mehr über die Neuerungen:

Info Kindes- und Erwachsenenschutz [pdf, 105 KB]

Kontaktadresse:

Familiengericht
c/o Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz
5600 Lenzburg

062 886 01 70