Eigene Vorsorge
Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung kann jede Person Anordnungen für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen. In einem begrenzten Rahmen ist dies auch mittels Vollmachten möglich.
https://www.ag.ch/de/gerichte/kesb/eigene_vorsorge/eigene_vorsorge_2.jsp