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Mahngebühren im Steuerwesen

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Einführung von Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Ab Steuererklärung 2018 (Abgabefrist bis 31. März 2019) und Bezahlung der Steuern 2019 (Fälligkeit 31. Oktober 2019) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden:

- Erste Mahnung Steuererklärung Fr. 35.--
- Zweite Mahnung Steuererklärung Fr. 50.--
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv), Fr. 35.--
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv), Fr. 100.--