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Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnort des Erblassers.

Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Kontakt:

Gerichtspräsident Bezirk Lenzburg
Bezirksgericht Lenzburg
Malagarain 2
5600 Lenzburg
062 886 01 70
 

Dienstleistung: