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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Ab 01.01.2013 können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis schriftlich bestellen unter:

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
c/o Bezirksgericht Lenzburg
Malagarain 2
5600 Lenzburg