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Feuerwerk

Gemäss § 19 des Polizeireglements der Gemeinde Seengen ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung des Gemeinderates nur bei allgemeinen Festlichkeiten (z.B. 1. August) und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet.

Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen bedarf einer Bewilligung des Gemeinderates.