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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von der Gemeinde erhoben. Sie beträgt Fr. 120.-- pro Hund und Jahr. Die Rechnungen werden jeweils Anfang Mai an die Hundehalter versendet

Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Rassen- beziehungsweise Rassentypenliste. Personen, die volljährig und nicht einschlägig vorbestraft sind, können eine Halteberechtigung beantragen. Diese ist an eine weiterführende Ausbildungs- und Prüfungspflicht für Halter und Hund geknüpft.

Es sind alle Hunde ab 3 Monaten bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Für die Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises nötig.

Hier finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Hundegesetz:

Informationen zum Hundegesetz

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