Ruhestörung
Gemäss § 10 des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg (Repol Lenzburg) sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, wie folgt verboten:
| Wochentag | |
|---|---|
| Montag - Freitag | bis 07.00 Uhr, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr |
|
Samstag |
bis 07.00 Uhr, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | ganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag) |
Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet.
Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkeranlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderates verwendet werden. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen und anderen Verstärkern im Freien zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr darf nur ausnahmsweise bewilligt werden.