Markt
Marktdaten
| Markt | Wochentag | Datum |
|---|---|---|
| Frühlingsmarkt | Dienstag | 17. März 2026 |
| Herbstmarkt | Dienstag | 3. November 2026 |
Seengen besitzt seit dem Jahr 1763 das Marktrecht. Traditionsgemäss findet der Markt immer am 3. Dienstag im März und am 1. Dienstag im November jeweils von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt.
Der Markt in Seengen heisst nach wie vor Vieh-, Landmaschinen- und Warenmarkt, obwohl seit über 20 Jahren keine Tiere mehr aufgefahren werden. Dafür werden immer noch Landmaschinen angeboten. Der Warenmarkt bietet ein vielfältiges Angebot. Die Marktstände werden jeweils entlang der Oberdorf- und Schulstrasse aufgestellt.
Informationen für Marktfahrer
Anmeldungen sind via Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten:
Marktkommission Seengen
Herr Adrian Müller
Unterer Gerbiweg 6
5707 Seengen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich direkt an den Marktchef:
Adrian Müller
Marktchef
079 632 89 15 oder E-Mail
Marktstände

Die Gemeinde Seengen verfügt insgesamt über 45 Marktstände, welche im Jahr 2014 neu hergestellt wurden. Die Marktstände werden ausserhalb der Markttage vermietet. Interessenten melden sich beim Leiter Gemeindewerk
Philip Stevens, 5707 Seengen
079 657 98 56 oder E-Mail
Für die Bestellung steht ein folgendes Formular zur Verfügung.
Bestellformular für Marktstände
An den Ständen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Der Einsatz von Heftklammern, Nägeln, Schrauben und dergleichen ist untersagt.
Allgemeine Infos zum Markt
- Am Seenger Warenmarkt werden nur diejenigen Marktfahrer berücksichtigt, welche im Besitz einer Teilnahmebestätigung sind. Sie muss dem Marktchef jederzeit vorgewiesen werden können. Der Marktchef ist berechtigt, Marktfahrer ohne Bestätigung vom Seenger Markt auszuschliessen.
- Der zugewiesene Marktplatz muss bis 8.30 Uhr besetzt werden.
- Der Markt findet von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt. Aus Sicherheitsgründen ist es von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr nicht gestattet, mit dem Auto durch den Markt zu fahren. Der Marktschluss erfolgt um 17.30 Uhr.
- Der Marktplatz muss bis spätestens 20.00 Uhr geräumt sein, da die Strasse ab 20.00 Uhr wieder für den Verkehr freizugeben ist.
- Sofern eine Teilnahme am Markt nicht möglich ist, muss die Abmeldung schriftlich und begründet bis spätestens eine Woche vor dem Markt bei der Gemeindekanzlei, 5707 Seengen, per Mail: gemeindekanzlei@seengen.ch, eingereicht werden. Erfolgt die Abmeldung nach dieser Frist, wird die volle Standplatzgebühr fällig.